AGB für von uns ausführende Leistungen nach Vertragsschluss

Auftraggeber wird nachfolgend AG und der Auftragnehmer AN genannt.
Die Angebotspositionen / Auftragspositionen sind in Material und Lohn getrennt aufgeführt, also keine Montage-Lohn-Einheitspreise. Die Positionen sind mit Mengen und Dimensionen sowie Art wie gewünscht vor Auftragserteilung und Planung kostenfrei geschätzt erstellt im Kostenvoranschlag.
Eine Mengen / Massenermittlung sowie Dimensionierung und die damit verbundenen Kosten für den detaillierten Kostenvoranschlag wurden nicht gewünscht. Daher sind diese Mengen und Dimensionen geschätzt und können abweichen.
Die Massen und Arten der Materialien und Löhne werden verrechnet wie diese auf der Baustelle entstehen, Material und Lohn werden nach Aufwand abgerechnet. Eine Verwendung des Artikels eines anderen Herstellers oder Typs wie Angeboten wegen Änderung/Ausführung oder Liefermöglichkeiten lassen sich nicht vermeiden. Der Preis wegen Änderung dessen ist dann nicht zu verhindern.
Eine Überschreitung der Auftragssumme wird wenn notwendig ohne Absprache/Vereinbarung mit dem AG NICHT erfolgen. Eine Grenzüberschreitung kann nie ausgeschlossen werden.
Wenn kein Einfamilienhaus vorliegt oder später vermietet werden soll, was vor Auftragszeitpunkt bestätigt sein muss, ist Brandschutz für unsere Installation notwendig, der AG muss dem AN vor Beauftragung Bescheid geben-eine Beauftragung ohne die Daten schließen eine Gewähr dafür aus. Es ist zu empfehlen ein Fachmann zu Prüfung dafür zu beauftragen.
Es gibt auch andere Notwendigkeiten für Brandschutz. Auch sind Wasser und Energie-Zähler für die Wohneinheiten, auch in der Ladeleitung zum Brauchwasserspeicher vorgeschrieben und hier wie auch Brandschutz nicht enthalten. Wohnen Sie im Einfamilienhaus? Änderungen und Ergänzungen vorbehalten.
Wenn nicht liegt es nahe schon von diesem Faktum aus, das Brandschutz, Zähler und weiteres notwendig werden.
Die Installation sollte bis 6 Monate nach Beauftragung zum Installationsabschluss gekommen sein andernfalls könnten neue Einheitspreise die durch den Fachhändler zu schulden sind entstehen die wir weiter geben müssen, wenn die Verzögerung nicht durch den AN zu Schulden ist, auf Wunsch mit Nachweis - dies gilt auch für die darauf folgenden Monate oder Jahre. Eine Kostenaufstellung wird dann mit dem AG abgestimmt.
Kostenvoranschlagspreise sind 14 Tage gültig. Stemm-Bohr-Fräs-Schlitz-Kernbohrungen und weitere Mauerarbeiten sind nicht im Auftrag/Kostenvoranschlag enthalten, diese sind berufsfremd und können erheblich abweichen in der Preissumme.
Alle Schlitze, Durchbrüche und Bohrungen sind vom AG oder seinem Besteller (nach Statikerfreigabe) für die Installation vorbereitet worden, diese sind den Angaben von uns entsprechend auszuführen. Wir können diese Arbeiten gerne auch mit Zusatzauftrag selber ausführen.
Alle unsere Systeme sind in störungsfreier Umgebung installierbar, also zum Beispiel Stromleitungen, Raumisolierungen oder andere Teile die störend wirken, dies gilt auch für Fremdinstallation anderer Gewerke oder Installationen / Materialien der Neben- oder Nachunternehmer, die unsere Installationsbereiche verdecken oder teilweise verdecken. Auch Keine Hohlrauminstallationen oder Verlegung in komplizierten engen Bereichen mit wenig Toleranz zum Beispiel Verlegung in Leisten, auch in Verbindung mit Bohrungen in diesen Bereichen sind hier nicht berücksichtigt.
Auch Höhenunterschiede der Oberkante Fertigen Fußböden auf der Etage sind zeitlich, gegebenenfalls auch aufwändiger im Materialeinsatz.
Von unserem Transporter bis zum Grundstück, nahe Hauseingangstür, maximal 5 Meter.
Stockwerke sind von temporärer Bautreppe oder vorhandener Massivtreppe (die die Lasten der Heizungseinheiten mit Personen/Einbringer aushält) erreichbar, keine Leiter. Wenn Flächen geschützt werden müssen/sollen bitte dem AN angeben. Bei offensichtlichem Schutzbedarf werden wir sowieso tätig. Muss Material geordert werden, muss diese Fahrt abgerechnet werden. Wir werden in der Regel Material auf die Baustelle liefern lassen.
Änderungen und Ergänzungen vorbehalten
Strom und Wasser sind dem AN kostenfrei auf der Baustelle zur Verfügung zu stellen für die beauftragten Arbeiten. Auf jeder Etage ist Strom nahe der Bauleistung erreichbar. Dem AN sind die Bauflächen besenrein zur Verfügung zu übergeben. Der AN entfernt seinen Müll selbst.
Putz und Fliesenaufbau Fussbodenaufbau aller Räume ist dem AN zugekommen zu lassen vor Planung. Wenn ein Neben- oder Nachunternehmen weiter führende Arbeiten durchführt, weil der AN dafür nicht beauftragt war, ist der AN nicht für diese Gewähr heran zu ziehen.
Zwischen 08:00 und 17:00 Uhr ist der Zugang zu allen Räumen und der Weg auf die Baustelle frei und ohne Behinderung gewährleistet.
Belehrung Widerrufsrecht
Gilt immer bei Vertragsabschluss und wurde vorher belehrt!