Förderung

Förderungsprogramme

Das BEG - Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude ersetzt die bestehenden Programme der Förderungen für Energieeffizienz und Erneuerbare Energien im Gebäudebereich

Die BEG ist in eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen aufgeteilt:
1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die BEG EM ist seit 01 2021 in dem Zuschussprogramm beim der BAFA gestartet.
Die BEG NWG und BEG WG Zuschuss und Kredit - Variante sowie die BEG EM in der Kreditvariante sind durch die KfW ab 07 2021 geplant.
Ab 2023 erfolgt die Förderung aller Fördervorhaben entweder als direkter Zuschuss der BAFA oder als zinsverbilliger Förderkredit mit Zuschuss für Tilgung der KfW.

 

Förderung Bonn

 

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) sind folgende Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden für Wohngebäude und Nichtwohngebäude förderfähig: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Anlagentechnik (außer Heizung)
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Heizungsoptimierung
Fachplanung und Baubegleitung

Antragsberechtigt sind:
Privatpersonen
freiberuflich Tätige
Gemeinde - Verbände
Gewerbetreibende
Kamern und Verb. gem. Organisationen
Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Anlagentechnik außer Heizung
Kosten für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) spez. Umfeldmaßnahmen wenn diese dafür erforderlich sind
Heizungsoptimierung
Fachplanung und Baubegleitung
Anschluss an Erneuerbares Gebäude oder Energienetz

Wollen sie in erneuerbare Energien investieren und haben einen alten Ölkessel? Prima.
Die Austauschprämie für alte Ölkessel in effiziente Anlagen vom Jahr 2020 ist in die neue Bundesförderung für Einzelmaßnahme übernommen worden. Nutzen Sie bis zu 50% Förderung für Ihr Sanierungsvorhaben. Als Fördermaßnahme bis 45 % wenn sie ganz auf erneuerbare Energien umstellen mit zum Beispiel einer Wärmepumpe.
Informieren Sie sich hier unter BAFA.

Mindestfördervolumen 2000,00€ Die aufgeführten Wärmeerzeuger werden wie folgt gefördert:
Gasbrennwert-Heizungen (Renewable Ready) mit 20%
Gas-Hybridheizungen mit 30%
Solarthermieanlagen mit 30%
Wärmeübergabestation eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 25% mit 30%
Wärmepumpen mit 35%
Biomasseanlagen mit 35 % (bei besonders emmisionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 Prozentpunkte)
Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) mit 35%
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.

Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann beim Austausch einer mit dem Brennstoff Öl betriebenen Heizungsanlage ein Bonus in Höhe von 10 Prozent gewährt werden, sofern eine der nachfolgend genannten Wärmeeinrichtung installiert wird:Gas-Hybridheizung
Biomasseheizung
Wärmepumpe
EE-Hybridheizung
Wärmeübergabestation eines Netzes mit einem Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 25 Prozent oder 55 Prozent.
Anträge können ausschließlich über das elektronische Antragsformular beantragt werden. Wir empfehlen sich einen Energieberater zu holen, mit dem wir zusammen mit Ihnen als Bauherren, die beste Alternative auswählen.
Informieren Sie sich auch hier unter BAFA.

 

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